Rückgaberecht
HINWEISE RÜCKGABERECHT
Der für die Maschine erforderliche Elektroanschluss sowie der erforderliche Platzbedarf (Länge, Breite, Höhe) ist bauseits bereitzustellen, damit Anlieferung und Einweisung problemlos erfolgen können.
Die LKW-Entladung erfolgt bauseits durch den Kunden. Bitte teilen Sie uns mit, falls besondere Lieferverhältnisse vor Ort vorhanden sind.
Ab Lieferung der Maschine, während des Rückgaberechts und danach haftet der Kunde für die Maschine und verpflichtet sich, sie in seine Betriebsversicherung ordnungsgemäß aufzunehmen (Diebstahl, Feuer, Schäden durch internen Transport, Be- und Entladung, unsachgemäße Handhabung, Vandalismus etc.).
Die Maschine ist und bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der BEMA Verpackungsabfall Deutschland GmbH.
Solange das Rückgaberecht gilt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Maschine zu veräußern oder darüber anderweitig zu verfügen oder an Dritte weiterzugeben.
Ohne schriftliches Einverständnis der BEMA Verpackungsabfall Deutschland GmbH darf der Standort der Maschine nicht gewechselt werden, bzw. die Maschine anderweitig verbracht werden.
Das vereinbarte Rückgaberecht gilt nur für die im Vertrag angeführte Rohstoffpresse, nicht jedoch für separat bestelltes Zubehör (z.B. Verdichtungsständer, Wertstoffsammelsäcke etc.)
Der Kunde ist berechtigt innerhalb der vereinbarten Zeit ab schriftlich dokumentierten Übernahmetag vom erteilten Auftrag zurückzutreten und die Maschine zurückzugeben.
Die beabsichtigte Rückgabe ist der BEMA Verpackungsabfall Deutschland GmbH unter Angabe der Rückgabegründe, innerhalb der vereinbarten Frist schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt in der vereinbarten Frist der schriftliche Rücktritt vom erteilten Auftrag, tritt ein Kaufvertrag gegen Rechnungsstellung oder ein Finanzierungsgeschäft (vorbehaltlich der positiven Zustimmung durch die Finanzierungsbank) an den Vertragspartner der BEMA Verpackungsabfall Deutschland GmbH in Kraft.
Sollte der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen, gehen die anfallenden Rückholkosten für die Maschine, wie nachstehend angeführt zu Lasten des Kunden: Ballenpresse/Abfallverdichter € 398.
Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine bei Nichtübernahme in gereinigtem und gesichertem Zustand, unbeschädigt inklusive aller zur Maschine gehörenden Zubehörteile (Rollenträger für Ballenabbindebänder, Transport Trolleys bei den Modellen MF60 und MF75), gemäß BEMA Checkliste zu übergeben, andernfalls werden die zusätzlich entstehenden Kosten für die Reinigung oder Reparatur dem Kunden durch die BEMA Verpackungsabfall Deutschland GmbH in Rechnung gestellt.
Die maximale Probezeit beträgt 7 Kalendertage.